Geschäftsordnung
Für den Vorstand des Männerschützevereins Anröchte e.V.
(überarbeitete Fassung vom 10.10.2024)
- Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und die Repräsentation des Vereins obliegen dem geschäftsführenden Vorstand gemeinsam. Der geschäftsführende Vorstand muss vor einer Ausgabe von über 2.000,00 Euro den Vorstand befragen.
Davon ausgenommen sind direkte Ausgaben für das Schützenfest.
- Sitzungen
Jährlich trifft sicher der Vorstand mindestens viermal zu einer Sitzung. Er wird vom Geschäftsführer nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden eingeladen. Teile des Vorstands können vom 1. Vorsitzenden zu Vorbesprechungen eingeladen werden. Beschlüsse des Vorstandes werden von allen Vorstandsmitgliedern auch nach außen vertreten.
- Protokolle
Die Sitzungsprotokolle werden vom Geschäftsführer geführt. Sie können delegiert werden. Die Protokolle sind in der Gegenwart abzufassen und bei der nächsten Sitzung zu verlesen.
- Aufgaben
Jedes Vorstandsmitglied hat feststehende Aufgaben zu erfüllen, die ihm bekannt sind.
Weitere Aufgaben können von ihm nach Erfordernissen verlangt werden.
Die Aufgaben in Kurzfassung:
Der 1. Vorsitzende leitet den Verein und repräsentiert ihn.
Der 2. Vorsitzende unterstützt und vertritt den 1. Vorsitzenden in allen Vereinsangelegenheiten
Der 1. Geschäftsführer führt den Schriftverkehr. Er vertritt den 2. Vorsitzenden
Der 2. Geschäftsführer unterstützt und vertritt den 1. Geschäftsführer
Der 1. Kassenwart bearbeitet alle Finanzangelegenheiten
Der 2. Kassenwart vertritt den 1. Kassenwart und führt die Vorstandskasse
Der Schießwart beaufsichtigt das Vogelschießen und sorgt mit den Offizieren für einen reibungslosen Ablauf. Er leitet die Schießgruppe.
Der Gerätewart ist für den Kugelfang und alle übrigen Geräte, z.B. für die Beschallungsanlage, verantwortlich.
Der Hallen- und Platzwart trägt die organisatorische Verantwortung für alles, was in und vor dem Bürgerhaus im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Vereins geschieht. Er pflegt insbesondere den Schützenraum im Bürgerhaus.
Der Beauftragte für die Senioren kümmert sich ganzjährig um die Belange der Senioren.
Der Beauftragte für das Königspaar ist für die Information und die Unterstützung des Königspaares und des Hofstaats verantwortlich.
Offizierscorps:
Der Oberst steht an der Spitze des Offizierscorps. Er ist verantwortlich für den Ablauf, die Marschordnung, den Marschweg und die Kommandogebung. Bei Ausmärschen und Festumzügen sowie das äußere Erscheinungsbild des gesamten Korps. Er beruft Offizersversammlungen ein und leitet diese.
Der Major vertritt den Oberst in Abwesenheit. Er nimmt Meldungen vor der Fahnenparade entgegen und gibt Kommandos bei Vorbeimärschen.
Der Adjutant unterstützt den Oberst. Er führt Protokoll bei Offiziersversammlungen. Er steht im Rang eines Oberleutnants.
Der Fahnenkommandeur ist verantwortlich für die Fahnenabordnungen der Kompanien und gibt Kommandos bei der Fahnenparade. Er ist verantwortlich für die Einteilung der Musikkapellen bei den Festumzügen und beim Ständchenbringen. Er steht im Rang eines Hauptmanns.
Die Hauptleute als Kompanieführer führen Ihre Kompanien bei Umzügen an. Kompaniefeste und ähnliche Veranstaltungen unterliegen Ihrer Verantwortung.
Die Kompanieführer–Stellvertreter unterstützen und vertreten die Kompanieführer bei Abwesenheit. Sie stehen im Rang eines Oberleutnants.
Die Fähnriche tragen die Vereinsfahnen bei Festumzügen, auswärtigen Veranstaltungen und Prozessionen und damit wesentlich zur Repräsentation des Vereins nach außen bei. Die Fähnriche bestimmen Ihre Fahnenoffiziere nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind selbst für die sichere Aufbewahrung der Fahnen verantwortlich. Sie stehen im Rang eines Leutnants.
Die Fahnenoffiziere begleiten den Fähnrich, bei Abwesenheit vertritt ihn einer. Sie stehen im Rang eines Leutnants.
Die Standartenträger tragen diese beim Festumzug sowie bei Teilnahme an Kreis-, Bundes- und Jubiläumsfesten. Auch sie sind für die sichere Aufbewahrung der Standarte verantwortlich. Sie stehen im Rang eines Leutnants.
- Kleidung
Die Uniform besteht aus Schützenhut, weißem Oberhemd, Schützenkrawatte, schwarzem Sakko, weißen Handschuhen, weißer Hose, dunklen Strümpfen, schwarzen Schuhen und, soweit zugeteilt, Schärpe bzw. Degen.
Schärpen und Degen und Schulterstücke sind, falls nicht selbst gezahlt, geliehen und müssen beim Ausscheiden aus dem Vorstand zurückgegeben werden.
Die Uniform wird zu folgenden Anlässen getragen:
Dem eigenen Schützenfest, Jubiläumsfeste, Kreis- und Bundesschützenfeste, Beerdigungen von Vorstandsmitgliedern, Fronleichnamsprozession und nach vorheriger Vereinbarung. Bei Beerdigung von Schützenbrüdern, die nicht Vorstandsmitglieder sind, tragen der Fähnrich und die Sarg- und Kranzträger den Schützenhut und möglichst einen dunklen Anzug. Bei extremer Witterung kann im Einzelfall eine Sonderregelung zur Uniform getroffen werden. Das gleiche gilt für Tagungen.
- Marschordnung
Der Vorstand marschiert in folgender Reihenfolge:
Oberst und Major und Adjutant
Erster und zweiter Vorsitzender mit Geschäftsführer
Ehrenvorstand
Übriger Vorstand
Die Kompanieführer bilden mit der Fahnenabordnung die Spitze der Kompanie. Der Fahnenkommandeur marschiert neben den Kompanieführern der Königskompanie. Die Königskompanie marschiert grundsätzlich als erste Kompanie. Ehrengäste werden ggf. unmittelbar hinter dem 1. Vorsitzenden eingeordnet. Für die Einhaltung der Marschordnung ist der Oberst verantwortlich.
- Vereinsfremde Veranstaltungen
Die Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen in Marschordnung ist für jedes Vorstandsmitglied Pflicht. Die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen wird im Einzelfall geregelt. Termine müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden.
- Tagesordnung und Einladungen
Die Tagesordnung einer Besprechung wird vom 1. Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Die Einladungen werden vom Geschäftsführer erstellt und versendet.
- Sonstige Pflichten
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bis zum 31.03. eines jeden Jahres 50 Euro in die Vorstandskasse zu zahlen. Nach Ablauf von 3 Jahren wird das evtl. übrige Geld der Strafgeldkasse zugeführt. Die Beträge werden überwiegend für auswärtige Veranstaltungen verwendet.
Wenn beim Vogelschießen kein König ermittelt wird und kein Kandidat erkennbar ist, sollte sich jedes aktive Vorstandsmitglied, mit Ausnahme aller ehemaligen Könige, am Schießen beteiligen. Wird dadurch ein Vorstandsmitglied König so zahlt ihm jedes Mitglied des Vorstands 75 Euro (ausgenommen sind die Königsoffiziere sowie der Ehrenvorstand).
Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abwesenheit (Urlaub, als Hofstaatsmitglied, Krankheit, etc) für Ersatz zu sorgen. Dies gilt bei allen Veranstaltungen mit Marschordnungen sowie Prozessionen.
- Strafgelder
Jede Unregelmäßigkeit eines Vorstandsmitglieds wird mit einem Strafgeld belegt, welches nach dem Schützenfest vom Strafgericht festgelegt wird.